Rechtsanspruch auf Balkonsolar – mehr Unabhängigkeit für Mieter und Wohnungseigentümer
Erst neulich rief uns wieder ein Kunde an, weil er sein OSNATECH Balkonkraftwerk nicht installieren durfte. Was war passiert? Sein Vermieter hatte ihm die Installation versagt. Damit ist jetzt Schluss. Nach neuester Gesetzeslage brauchen Mieter zwar immer noch eine Zustimmung des Vermieters, bzw. Haus- oder Wohnungseigentümers, diese darf bei angemessenen Anlagen jedoch nicht verweigert werden.
Mit dieser neuen Regelung für Balkonkraftwerke ist es somit noch einfacher, den Traum vom eigenen Solarstrom wahr zu machen – auch für Mieter! Nicht nur, dass die steckerfertigen Lösungen erschwinglich und leicht erhältlich sind, auch die Rechtslage ist spätestens seit der Entscheidung des Bundeskabinetts im September 2023 und dem damit verbundenen „Rechtsanspruch auf Balkonsolar“, wie das PV-Magazin online titelt, klar auf Seiten der Photovoltaik-Fans. Denn die Regierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, nachdem Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften die Installation einer Balkonsolar-Anlage nicht mehr verhindern dürfen.
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